Der Versicherte hat die Möglichkeit, bei Antragstellung so genannte "Karenztage" zu vereinbaren.
Karenztage sind Tage, an denen noch keine Leistungspflicht des Versicherers
besteht, obwohl ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Das Krankentagegeld wird dann erst nach Ablauf der Karenztage ausgezahlt.
Karenztage gibt es nur in der Krankentagegeld- und Pflegekrankenversicherung.
Die Karenztage beginnen ab dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat bzw. ab Eintritt des Pflegefalles.
Beispiel:
"Karenztage 42" bedeutet, dass das Krankentagegeld erst mit Beginn des 43. Tages ausgezahlt wird.
Unser Tipp:
Die Wahl der Karenzzeit schlägt sich auf den Beitrag nieder.
Bilden Sie besser eigene Rücklagen und wählen eine Karenzzeit, die zwischen der 3. Woche und 6. Woche liegt. Nach unserer Erfahrung erhalten Sie bei einer Karenzzeit ab der 3. Woche das beste Preis/Leistungsverhältnis.
Achtung!
Bei der Auswahl der Versicherungsgesellschaft und des Tarifes sollten Sie außerdem auf folgende wichtige Kriterien achten.
Beispielsweise:
Werden bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung die
Karenzzeiten zusammengezählt (additive Karenzzeit)?
Hier reicht es schon, wenn Sie nach einer Erkrankung gesundgeschrieben werden und nur einen Tage arbeiten, dieser Arbeitsversuch dann aber leider missglückt und eine weitere Krankschreibung für dieselbe Krankheit erfolgt.
Sollte der Versicherer aufgrund seiner Bedingungen die Karenzzeiten nicht zusammenzählen, dann beginnt die Karenzzeit wieder von vorn.
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