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Wahlfreiheit des Krankentagegeldes für gesetzlich Versicherte

Im Rahmen der letzten Gesundheitsreform haben Selbständige, die  freiwillig Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind,  nur noch gegen einen erheblichen Beitragszuschlag die Möglichkeit,  in Wahltarifen der  GKV das Krankentagegeld zu versichern.

Da für die GKV keine Informationspflicht zu diesem  Thema bestand, wissen Selbständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, nicht, dass sie ab 01.01.2009 keinen Anspruch auf Krankentagegeld von der GKV haben.

Der Wegfall der Krankentagegeldleistungen aus dem Leistungskatalog der GKV für Selbständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, führten sowohl bei den Kassen als auch bei dieser Versichertengruppe zu Verwirrungen.

Viele Selbständige sind nicht informiert, dass sie diesen wichtigen Krankentagegeldschutz nicht mehr haben.

Der Gesetzgeber reformierte im Frühjahr 2009 diesen Teil der Gesundheitsreform erneut und die Situation für alle Selbständigen, die freiwillig in der GKV versichert sind, stellt sich mit folgenden 3 Möglichkeiten ab dem 01.08.2009 dar:

1.      Sie bezahlen den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,9 %, dann bekommen Sie ab dem 43. Tag ein Tagegeld von max. 70% des Nettoeinkommens bis zu max. 85 € pro Tag.

 

2.      Sie bezahlen den ermäßigten Beitragssatz von derzeit 14,3 % und erhalten entweder kein Tagegeld oder schließen zusätzlich einen Wahltarif ab, bei dem Sie ein früheres und/oder höheres Tagegeld einschließen können.

 

3.      Als Alternative können alle gesetzlich Versicherten eine Tagegeld-Versicherung bei einem Privaten Versicherer abschließen.

Die Private Krankentagegeld-Versicherung ist aus verschiedenen Gründen immer eine gute Alternative. Sie sollten unbedingt die  Leistungen der GKV und der Privaten Versicherer prüfen,  um Ihre Leistungslücke zu schließen.  Insbesondere auch in Hinblick auf eine bessere steuerliche Behandlung.

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