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Was ist ein Wahltarif in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV)?
 

Wahltarife ergänzen den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung - z.B. Tarife mit einer Selbstbeteiligung, Beitragsrück- oder Kostenerstattung und Krankentagegeld

Vor- und Nachteile im Wahltarif Krankentagegeldversicherung

 
Vorteile für die Versicherten:
  • Keine Gesundheitsprüfung erforderlich
Nachteile für die Versicherten
  • häufig teurer als in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

  • Krankentagegeld nur bis 70 % des Nettoeinkommens möglich, maximal nur bis höchstens 85,75 € täglich möglich (bei Wahltarifen werden Einkünfte nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze - 2009: voraussichtlich 3.675 €  - berücksichtigt)

  • Bindung von 36 Monaten an die GKV mit komplettem Krankenversicherungsschutz

  • kein Wechsel innerhalb dieser Zeit in die PKV oder eine andere GKV möglich

  • Zusatzprämien können erhoben werden

  • Leistungskürzungen können vorgenommen werden

  • Schließung des Wahltarifes jederzeit möglich

  • kein Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Beitragssatzes möglich

  • maximale Leistungen nur 78 Wochen

  • Beitragsberechnung mit allen Einkunftsarten, Anspruch auf Krankentagegeld aber nur auf tatsächliches Arbeitseinkommen

  • Krankentagegeldleistungen aus der GKV unterliegen dem Progressionsvorbehalt,

    d.h., das steuerpflichtig zu versteuernde Einkommen wird inklusive Krankengeld

    bemessen

FAZIT: Für Versicherte, die starke gesundheitliche Einschränkungen haben, sind die Wahltarife sinnvoll, Versicherte die gesund sind oder nur geringe Einschränkungen haben, sollten sich zur Schließung ihrer Einkommenslücke um eine privatversicherungstechnische Lösung bemühen.

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