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Berechnung Krankentagegeld für freiwillig versicherte Selbstständige,
ohne GKV-Tagegeldabsicherung

1. Definition des versicherbaren Nettoeinkommens für freiwillig versicherte Selbstständige, ohne GKV-Tagegeldabsicherung:

Jahresbruttoeinnahmen aus der beruflichen Tätigkeit minus Anschaffungskosten von Waren, Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten minus Steuern (20% pauschal) dividiert durch 360 Tage.

2. Krankentagegeldberechnung für freiwillig versicherte Selbstständige ohne GKV-Tagegeldabsicherung:

c
Jahresbruttoeinnahmen
150.000,00 EUR
./.
Anschaffungskosten*
50.000,00 EUR
=
Zwischensumme
100.000,00 EUR
./.
Steuern (pauschal 20%)**
20.000,00 EUR
=
Zwischensumme
80.000,00 EUR
=>
Versorgungslücke am Tag (1/360)
222,22 EUR
=>
Versicherbares Tagegeld (aufgerundet auf 5 EUR pro Tag)
225,00 EUR
*
Anschaffungskosten von Waren, Rohstoffen, Halb- und Fertigprodukten bei Berufen, die Waren einkaufen und vertreiben, wie zum Beispiel Unternehmer, Groß- und Einzelhändler.
**
Soweit keine anderen Nachweise (z.B. Verdienstabrechnung oder Einkommensteuererklärung) vorgelegt werden, wird eine durchschnittliche steuerliche Belastung von 20% des zu versteuernden Einkommens angenommen.
***
Hinweise:

Für Berufseinsteiger gelten die üblichen Einschränkungen.

Für die Absicherung von Betriebsausgaben (fixe Kosten) kann für bestimmte Berufsgruppen
auch auf eine spezielle Betriebskostenversicherung zurückgegriffen werden.

Das beantragte Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Krankentagegeldansprüchen das aus selbstständiger Tätigkeit erzielte, versicherbare Nettoeinkommen nicht übersteigen.

 

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