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Was sind Wartezeiten?

 

Unter Wartezeiten versteht man leistungsfreie Zeiten, für die aber dennoch Beiträge zu entrichten sind. Sie rechnen vom Versicherungsbeginn an.

 

In der Privaten Krankenversicherung wird zwischen allgemeiner und besonderer Wartezeit unterschieden. Die allgemeinen Wartezeiten betragen in der Regel drei Monate, hierzu zählt das Krankentagegeld.  Die besonderen Wartezeiten für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung , Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.

 

Die Wartezeiten entfallen bei einem Unfall und für den Ehegatten und Lebenspartner gemäß § 1 LPartG einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach der Eheschließung oder nach Eintragung der Lebenspartnerschaft beantragt wird.

 

Sofern der Tarif es vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden. Hierzu ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über den Gesundheitszustand nötig.

 

 

Beispiel:

Wartezeit in der Krankentagegeldversicherung 3 Monate

Beginn der Versicherung 01.11.2008, Leistungsanspruch demnach ab 01.02.2009
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